Wir beraten und informieren Sie über Ihre Optionen bezüglich eines Schwangerschaftsabbruchs. Unsere Praxis ist bei der Bundesärztekammer eingetragen und für medikamentöse und operative Schwangerschaftsabbrüche zugelassen.
Wir beraten und informieren Sie über Ihre Optionen bezüglich eines Schwangerschaftsabbruchs. Unsere Praxis ist bei der Bundesärztekammer eingetragen und für medikamentöse und operative Schwangerschaftsabbrüche zugelassen.
Sandstraße 25-27
23552 Lübeck
Mo - Fr: | 9:00 - 13:00 Uhr |
Mo - Do: | 15:00 - 18:00 Uhr |
Offene Sprechstunde
Mo - Fr: | 8:00 - 9:00 Uhr |
Hier finden Sie alles zum Thema Schwangerschaftsabbruch. Wir klären alle wichtigen Fragen und erklären Ihnen, wie Sie vorgehen und welche Rechte Sie haben.
Ein Schwangerschaftsabbruch kann in Deutschland unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen und Fristen durchgeführt werden. Die Fristen für einen Schwangerschaftsabbruch können nach zwei Methoden berechnet werden:
Medizinische Indikation (§ 218a Abs. 2 StGB):
Kriminologische Indikation (§ 218a Abs. 3 StGB)
Die kriminologische Indikation ist aus rechtlicher Sicht überflüssig geworden, da sie theoretisch einen Abbruch bis zur 11. Woche + 6 SSW (p.c.) erlaubt, also bis zur gleichen Frist wie bei einem regulären Abbruch. Mehr dazu finden Sie in einer Pressemitteilung des Deutschen Juristenbundes.
Sie müssen mindestens drei Tage vor einem Eingriff bei einer staatlich anerkannten Beratungsstelle über die Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruchs beraten worden sein und über die für den Schwangerschaftsabbruch erforderliche Beratungsbescheinigung verfügen.
E-Mail: schwangerenberatung-hl@caritas-im-norden.de
Website - Caritas Lübeck
Die Beratung klärt über die verschiedenen Möglichkeiten, Risiken und den Ablauf des Abbruchs auf. Sie ist vertraulich, darf nicht bevormunden oder belehren und klärt Sie über Ihre Ängste, Sorgen und Möglichkeiten auf.
Nach der Beratung erhalten Sie die so genannte Beratungsbescheinigung gemäß § 7 Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG). Hier finden Sie weitere Informationen zur Bescheinigung.
Die Bescheinigung erhalten Sie immer, Sie kann Ihnen nicht verweigert werden. Die Bescheinigung ist notwendig, damit Ihr Arzt den Eingriff überhaupt durchführen darf, ohne diese kann er nicht tätig werden.
Grundsätzlich bedeutet es, dass wir von der Bundesärztekammer zur Durchführung sowohl medikamentöser als auch chirurgischer Schwangerschaftsabbrüche zugelassen sind. Hier geht es zum offiziellen Gesetzestext.
Außerdem legt das Gesetz fest, dass Sie niemand im Umkreis von 100 Metern bedrängen, einschüchtern oder auf andere vergleichbare Weise unter Druck setzen darf, um Sie in Ihrer Entscheidung über die Fortsetzung der Schwangerschaft zu beeinflussen. Das soll natürlich nicht heißen, dass wir nicht mit Ihnen über Ihre Sorgen und Fragen sprechen.
Ein medikamentöser Abbruch ist bis zur 9. Schwangerschaftswoche möglich und erfolgt durch die Einnahme spezieller Medikamente, die den Abbruch einleiten. Der Ablauf beinhaltet eine ärztliche Begleitung und Nachkontrollen, um den Erfolg des Abbruchs sicherzustellen.
Der operative Schwangerschaftsabbruch kann bis zur 12. Schwangerschaftswoche durchgeführt werden und wird von uns immer in Vollnarkose durchgeführt. Die Methode wird oft gewählt, wenn ein medikamentöser Abbruch nicht möglich oder gewünscht ist.
Erkundigen Sie sich immer bei Ihrer Beratungsstelle nach den aktuellen Bestimmungen. Im Allgemeinen gilt laut Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung folgendes:
328 € pro minderjähriges Kind im Haushalt.
Bis zu 405 €, wenn Wohnkosten diese Grenze übersteigen.
Medizinische Nachuntersuchungen nach einem Schwangerschaftsabbruch
Nach jedem Abbruch ist eine Nachuntersuchung notwendig, um sicherzustellen, dass der Abbruch vollständig erfolgt ist und keine Komplikationen aufgetreten sind.
Psychologische Unterstützung und Nachsorge
Ein Schwangerschaftsabbruch kann emotional belastend sein. Wir bieten Ihnen Unterstützung und verweisen bei Bedarf auf erfahrene psychologische Berater, die Sie begleiten können.
Unsere Frauenarztpraxis in Lübeck legt großen Wert darauf, Ihnen einfühlsam und auf Augenhöhe zu begegnen. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Anliegen und hören Ihnen aufmerksam zu. In unserer Praxis steht Ihre Gesundheit im Mittelpunkt - ohne Druck und ohne Zwang.
Harald von Hennig ist seit über 20 Jahren als Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe tätig und spezialisiert auf Dysplasiesprechstunden sowie gynäkologische Operationen.
Dr. med. Vivien Lädke ist Fachärztin für Gynäkologie und Geburtshilfe mit Schwerpunkten in der konservativen und operativen Gynäkologie, Schwangerschaftsbetreuung, Verhütung sowie hormoneller Fragestellung.